Luftbild des Monats Juli
Am 1. Juli 1920 wurde der Freistaat Coburg mit Bayern vereinigt
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Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sind alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in Bayern gesetzlich verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) unterstützt die Steuerpflichtigen mit den Daten zum Flurstück: BayernAtlas-Grundsteuer
Nähere Informationen finden Sie unter www.ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) ist wieder für den allgemeinen Kundenverkehr geöffnet.
Für Besucherinnen und Besucher gelten die allgemeinen Hygieneregeln (insbesondere das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 1,5 m).
Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen über alle weiteren Kommunikationswege (E-Mail, telefonisch oder schriftlich) an das ADBV wenden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
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Ihr für Sie zuständiges Amt finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts.